Warum die Impfung so wichtig ist
Das Pferdeherpesvirus (Equines Herpesvirus, oder kurz EHV) kann beim Pferd Atemwegserkrankungen, Fehlgeburten und neurologische Störungen verursachen. Hat sich das Pferd einmal infiziert, verbleibt das Virus lebenslang im Körper des Tieres. Vor allem in Stresssituationen kann das Virus aus diesem schlummernden Zustand erwachen und zu einer Erkrankung führen. Die beim Pferd klinisch relevantesten Typen des Equinen Herpesvirus sind EHV-1 und EHV-4. Das Equine Herpesvirus ist nicht auf den Menschen übertragbar.
Impfung gegen das Equine Herpesvirus ab 2023 Pflicht für Turnierpferde in Deutschland
Ein Turnier oder bereits der Transport dorthin kann für das Pferd eine Stresssituation bedeuten und zu einem Ausbruch der Erkrankung führen. Dies geschah zum Beispiel im Rahmen eines großen internationalen Turniers in Valencia im Februar 2021. 18 Pferde starben in Folge des dortigen EHV-1 Ausbruchs. Als Reaktion darauf und zur Senkung des Übertragungsrisikos von EHV auf Turnieren beschloss die FN die Impfpflicht gegen EHV-1 für Turnierpferde ab dem Jahr 2023 mit einer Übergangsfrist im Jahr 2022.
Die Ständige Impfkommission für Veterinärmedizin empfiehlt die Impfung gegen EHV-1 und EHV-4 schon seit mehreren Jahren als Core-Impfung fürs Pferd.
Wie können Sie Equines Herpesvirus bei Ihrem Pferd erkennen?
Eine Infektion mit dem EHV lässt sich nur schwer erkennen. Vor allem während der schlummernden Phase zeigen die Pferde keinerlei Symptome – vergleichbar mit dem Herpesvirus beim Menschen. Reaktiviert (erwacht) das Virus aus diesem Zustand, kann es zu folgenden Symptomen kommen.
Anzeichen für EHV-bedingte Atemwegserkrankungen:
- Fieber (38,5°-41°C)
- fehlende Futteraufnahme
- Lethargie
- vergrößerte Lymphknoten
- Nasen- und Augenausfluss („Red eye“)
EHV-1-bedingte neurologische Erkrankung:
- plötzlicher Beginn, ähnlich Schlaganfall, mit rascher Verschlechterung innerhalb von 48 Stunden
- Fieber möglicherweise vorhanden
- Kopfschiefhaltung
- Zehenschleifen
- Inkontinenz und/oder Kotabsatzprobleme
- Festliegen
Sollte Ihr Pferd plötzlich Fieber, Nasenausfluss und/oder Koordinationsstörungen zeigen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren betreuenden Tierarzt.
EHV-Fehlgeburten bzw. neonatale Erkrankungen
- Zeitintervall zwischen Infektion und Abort (Fehlgeburt) 2 Wochen bis mehrere Monate
- Stuten mit stummer EHV-Atemwegsinfektion abortieren plötzlich im 7.-11. Monat der Trächtigkeit, oftmals sind mehrere Stuten betroffen
- Neonatale Erkrankungen: Atemwegsprobleme oder Leberfunktionsstörungen – schlechte Prognose
Wie wird EHV behandelt?
Eine EHV Infektion kann lediglich symptomatisch behandelt werden. Entzündungshemmende und fiebersenkende Medikamente sowie ggf. Antibiotika können verabreicht werden.
Kommt es zu einer neurologischen Erkrankung, sind weitere unterstützende Maßnahmen notwendig, um das Verletzungsrisiko des Pferdes zu minimieren. Tiefe Einstreu, gepolsterte Boxen und ein Kopfschutz können unter Umständen notwendig sein. Ist das Pferd auf Grund starker Gehirn- und Nervenschädigungen nicht mehr gut stehfähig, ist meistens eine stationäre Unterbringung in einer Box mit Rettungsnetz unabdingbar.
Wie können Sie eine Ansteckung verhindern?
Die sinnvollste Möglichkeit zur Verhinderung eines Ausbruchs der Erkrankung ist eine Impfung von möglichst vielen, bestenfalls allen, Tieren eines Bestandes. Pferde können ab einem Alter von 3 Monaten gegen die Erkrankung geimpft werden. Sollte ein Neuzugang in den Stall kommen, sollte dieses Pferd für 14-21 Tage unter Quarantäne gehalten und täglich Fieber gemessen werden. Hygienische Maßnahmen sind außerdem sehr wichtig, da das Virus auch über Geräte, Ausrüstungen oder die Kleidung des Stallpersonals übertragen werden kann. Desinfizieren Sie deswegen nach jedem Transport die entsprechenden Boxen und isolieren Sie Pferde, die an einer Atemwegserkrankung leiden, bis deren Diagnose eindeutig gestellt wurde. Trächtige Stuten sollten im letzten Drittel der Trächtigkeit wenn möglich nicht mehr transportiert werden.
Ein Stall in der Nähe weist EHV-erkrankte Pferde auf. Sollten Sie Ihren Stall jetzt impfen lassen?
Bis zu einem nahenden Ausbruch des Virus zu warten macht keinen Sinn, da kranke Tiere nicht geimpft werden dürfen und eine ausreichende Immunität durch die Impfung erst 3 Wochen nach der Grundimmunisierung erreicht ist. Die Impfung sollte als vorbeugende Maßnahme in die Impfroutine des Pferdebestandes integriert werden.