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Anzeigepflichtige Pferdekrankheiten in Deutschland

30. Juni 2020 | Pferd

pferdekrankheiten

Die wichtigsten Erkrankungen im Überblick

Neben Lahmheit, Magengeschwüren oder Hufrehe gibt es auch Krankheiten, die so gefährlich und hoch ansteckend sind, dass sie als meldepflichtig oder anzeigepflichtig gelten. Viele anzeigepflichtige Pferdekrankheiten kommen eher im Raum Asien, Afrika oder Südamerika vor. Durch den vermehrten Im- und Export von Pferden zum Beispiel können aber auch Pferde in Deutschland davon betroffen sein.

Anzeigepflichtig oder meldepflichtig – was ist der Unterschied?

Etwas, vor dem es alle Pferdehalter graut, sind ansteckende Pferdekrankheiten. Je nach Art und Ausprägung, kann sich eine solche rasant verbreiten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es vor allem in Zuchtbetrieben oder auch bei verschieden Pferdesportveranstaltungen schnell zu einem Ausbruch einer ansteckenden Erkrankung kommen kann. Besonders Züchter und Besitzer, die mit ihren Pferden oft unterwegs sind, sollten daher wachsam sein, um Übertragungen zu vermeiden. Es gibt dabei den Unterschied zwischen anzeigepflichtigen und meldepflichtigen Pferdekrankheiten. Manche dieser Krankheiten können auf andere Tiere oder sogar den Menschen übertragen werden.

Anzeigepflichtige Pferdekrankheiten

Unter anzeigepflichtige Pferdekrankheiten fallen besonders bedrohliche Seuchen, die sich rasant ausbreiten und zum Teil auch für Menschen sehr gefährlich sein können (Zoonose). Um möglichst schnell gegen eine solche Krankheit anzukämpfen und vor allem eine Verbreitung zu vermeiden, unterliegen diese Seuchen einer Anzeigepflicht. Bereits bei Verdacht, etwa durch typische Symptome oder nach dem Import aus einem Seuchengebiet, sollte umgehend die zuständige Behörde, in der Regel das Veterinäramt, informiert werden. Die Anzeigepflicht trifft dabei den Tierbesitzer und auch diejenigen, die beruflich mit den Tieren umgehen, etwa Tierärzte, Besamungstechniker oder Hufschmiede. Zum Schutz weiterer Tiere und auch der Tierhalter können bei einigen Erkrankungen direkt nach der Anzeige staatliche Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören in den ersten Schritten Bestandsuntersuchungen, bevor weitere entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Beispiele für anzeigepflichtige Erkrankungen des Pferdes:

Afrikanische Pferdepest (AHS – African Horse Sickness): Bei AHS handelt es sich um eine Krankheit, die über Mücken auf die Pferde übertragen wird. Auch Maultiere oder Esel können diese Krankheit bekommen. Betroffene Tiere leiden zum Beispiel unter hohem Fieber, Husten, Nasenausfluss und Ödemen. Die Erkrankung kommt in Deutschland bisher nicht vor.

Infektiöse Blutarmut der Einhufer (EIA – Equine infektiöse Anämie):  Die Krankheit wird über das Blut infizierter Equiden (Pferde, Esel, Maultiere) übertragen. Dies kann über stechende Insekten, kontaminierte Medizinprodukte (z.B. Blutspenden) aber auch über Milch, Harn oder Kot geschehen. Die Symptome sind variabel von Fieber, punktuellen Blutungen, Ödemen bis hin zu klinisch unauffälligen Pferden. Da es keine wirksame Therapie gibt und die Pferde lebenslang Träger der Erkrankung sind, müssen betroffene Tiere eingeschläfert werden.

Pferdeenzephalomyelitis: Dazu gehören verschiedene Viruserkrankungen, die durch Mücken übertragen werden und auch Menschen anstecken können. Diese beinhalten die Westliche Enzephalomyelitis (WEE), Östliche Enzephalomyelitis (EEE) und Venezolanische Enzephalomyelitis (VEE). Zu den Symptomen gehören unter anderem hohes Fieber und Störungen der Bewegungskoordination.

Das West-Nil-Virus (WNV): Das West Nil-Virus wird über den Stich von verschiedenen Stechmückenarten von infizierten Vögeln auf Säugetiere übertragen. Das Virus kann über die Blutbahnen in das Gehirn und Rückenmark gelangen, wo es Entzündungen auslösen kann. Zu den Symptomen gehören Fieber, Apathie und Bewegungsstörungen. Eine Impfung von Pferden gegen das West-Nil-Virus ist möglich. Da die Erkrankung nicht vom Pferd auf den Menschen oder andere Pferde übertragbar ist, gibt es momentan keine festgelegten behördlichen Maßnahmen beim Auftreten dieser Erkrankung.

Rotz: Eine der ältesten bakteriellen Tierseuchen, wovon vor allem Pferde, Esel und Maultiere betroffen sind, ist Rotz. Aber auch Menschen können sich infizieren. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt oder indirekt über gemeinsam genutzte Tränke- und Futtereinrichtungen und Gegenstände. Rotz zeigt sich meist durch Pusteln und Knötchen in der Haut, in der Nasenschleimhaut und in der Lunge, die dazu neigen, geschwürartig aufzubrechen.

Tollwut: Die Tollwut ist die eine sehr bekannte Viruserkrankung und betrifft auch Hunde und Katzen. Übertragen werden die Viren über Speichel, etwa durch einen Biss. Die Krankheit zeigt sich beim Pferd vor allem durch Nervenausfälle. Es verliert nach und nach die Kontrolle über seine Muskulatur und reagiert vermehrt gereizt und aggressiv. Eine Impfung des Pferdes gegen Tollwut ist möglich.

Meldepflichtige Pferdekrankheiten

Es gibt außerdem Krankheiten, die einer Meldepflicht unterliegen und stets beobachtet werden müssen. Im Gegensatz zu anzeigepflichtigen Pferdekrankheiten, müssen hier jedoch keine staatlichen Maßnahmen ergriffen werden. Zur Meldung verpflichtet sind Tierärzte, Labore oder auch Leiter von Veterinärämtern, die eine solche Erkrankung nachweisen. Dabei sollte Art, Umfang und auch die Entwicklung der Krankheit diagnostiziert werden, um frühzeitig dagegen anzugehen und seuchenhaften Ausbrüchen vorzubeugen.

Beispiele für meldepflichtige Erkrankungen des Pferdes

Ansteckende Metritis des Pferdes (CEM-Contagious equine metritis): Bei CEM handelt es sich um eine bakterielle Genitalerkrankung, die hochgradig ansteckend ist und von der vor allem Zuchtstuten betroffen sind. In einigen Fällen verläuft die Krankheit symptomlos, oftmals kennzeichnet sich die Krankheit aber durch einen milchigen Scheidenausfluss.

Equine Virus-Arteritis-Infektion: Die EVA ist eine Viruserkrankung, die durch Körperflüssigkeiten und Atemwegssekrete verbreitet wird. Die Übertragung findet in der Regel über Kontakt mit Speichel, Tränenflüssigkeit und Blut aber auch Urin und Kot statt. Oftmals zeigen Pferde kaum Symptome, weswegen eine Diagnose schwer zu stellen ist. Diese ist aber sehr wichtig, da EVA auch zu schwereren Krankheitsbildern mit Ödembildung oder Aborten führen kann und eine Weiterverbreitung des Virus über unerkannte Träger möglich ist.

Salmonellose: Bei der Salmonellose handelt es sich um eine durch Salmonellen ausgelöste bakterielle Infektionskrankheit, die sowohl Menschen als auch Tiere betrifft. Sie wird meist durch Nahrungsmittel und auch durch Speichel übertragen. Symptome zeigen sich in der Regel nach zwei bis drei Tagen mit Fieber und Durchfall und können schlimme Verläufe bis hin zum Tod des Tieres annehmen.

Verdacht einer anzeigepflichtigen Pferdekrankheit?

Sobald ein Pferd die oben beschriebenen Symptome zeigt und man den Verdacht hat, es könnte sich um eine anzeigepflichtige Pferdekrankheit handeln, sollte man keine Sekunde warten. Es ist sehr wichtig, sich direkt an den Tierarzt und das zuständige Veterinäramt zu wenden, das wiederum entsprechende Maßnahmen einleiten kann. Besonders die Symptome der verschiedenen Pferdekrankheiten sollten beobachtet und immer mit dem Tierarzt abgeklärt werden. Nicht vergessen: Es geht um das Wohl des betroffenen Tieres, anderer Tiere und in einigen Fällen auch um die Gesundheit des Menschen. Die Feststellung einer anzeigepflichtigen Pferdekrankheit heißt außerdem nicht, dass ein Pferd sofort getötet werden muss, um die Krankheit einzudämmen.

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